

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Die genannten Kenntnisse und Fähigkeiten sind notwendig für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese sind:
- Überwachung der BDSG-Ordnungsmäßigkeit bei Programmen
- Beratung und Vorabkontrolle bei der Einführung neuer Verfahren
- Regelmäßige Unterweisung und Information der Mitarbeiter über den Datenschutz
- Erstellung des öffentlichen Verarbeitungsverzeichnisses und Verfahrensverzeichnisses
- Anleitungen geben zur Erstellung und Pflege der internen Dokumentationspflichten
- Überprüfung der Einhaltung der Organisationsregeln zum Datenschutz
- Beratung bei den erweiterten Transparenzpflichten des BDSG (z.B. Hinweispflichten bei Werbung)
- Beratung bei geplanten „Drittlandstransfers", also Datenübermittlungen in das aussereuropäische Ausland.
- Beratung bei Einführung und Betrieb von Scoringsystemen, Videoüberwachungsanlagen und Chipkarten
- Sicherstellung der Rechte von Betroffenen
- Beratung bei Abschluß von Verträgen bzgl. der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten.
- Beratung bzgl. der erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
- Ordnungsgemäße Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis sowie die Kontrolle der Einhaltung.
- Fortlaufende Beratung der Geschäftsführung bzgl. Datenschutz und die Anforderungen an die IT-Sicherheit
- Begleiten von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden
