Slogan
Headpic

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Die genannten Kenntnisse und Fähigkeiten sind notwendig für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese sind:

  • Überwachung der BDSG-Ordnungsmäßigkeit bei Programmen
  • Beratung und Vorabkontrolle bei der Einführung neuer Verfahren
  • Regelmäßige Unterweisung und Information der Mitarbeiter über den Datenschutz
  • Erstellung des öffentlichen Verarbeitungsverzeichnisses und Verfahrensverzeichnisses
  • Anleitungen geben zur Erstellung und Pflege der internen Dokumentationspflichten
  • Überprüfung der Einhaltung der Organisationsregeln zum Datenschutz
  • Beratung bei den erweiterten Transparenzpflichten des BDSG (z.B. Hinweispflichten bei Werbung)
  • Beratung bei geplanten „Drittlandstransfers", also Datenübermittlungen in das aussereuropäische Ausland.
  • Beratung bei Einführung und Betrieb von Scoringsystemen, Videoüberwachungsanlagen und Chipkarten
  • Sicherstellung der Rechte von Betroffenen
  • Beratung bei Abschluß von Verträgen bzgl. der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten.
  • Beratung bzgl. der erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
  • Ordnungsgemäße Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis sowie die Kontrolle der Einhaltung.
  • Fortlaufende Beratung der Geschäftsführung bzgl. Datenschutz und die Anforderungen an die IT-Sicherheit
  • Begleiten von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden