

Gesetzliche Grundlage
Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Alle Unternehmen sind zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungendes Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet.
Für die meisten Unternehmen besteht demnach die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sie müssen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen (vgl. §4f (1) BDSG):
- Sie erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten. Hierunter fallen z.B. Kundendaten, aber auch Personal-Daten.
- Mehr als 9 Mitarbeiter sind in diesem Bereich beschäftigt. Bei nicht automatisierter Verarbeitung 20 Personen.
Diese Bedingungen gelten für alle Organisationen, also auch für Vereine!
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Was bedeutet "Automatisiert"? Sofern Sie EDV nutzen, um diese Daten zu verarbeiten, spricht man schon von Automatisierter Verarbeitung. Von "nicht automatisierter" Verarbeitung spricht man, wenn Sie Daten in Akten bewahren, die es nicht zulassen, schnell Rückschlüsse auf die Daten einer Person zu ziehen. In der Praxis verarbeitet fast jedes Unternehmen seine Daten automatisiert.
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