

Interne oder externe Lösung?
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Bei der Auswahl eines Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragten gibt es einige Einschränkungen. Generell gilt, daß sich der Kontrollierende nicht selbst kontrollieren darf. Damit scheiden z.B. Geschäftsführer, Personalleiter, IT-Leiter etc. als Datenschutzbeauftragte aus!
Wenn Sie einen Mitarbeiter gefunden haben, der alle Anforderungen erfüllt, kommen nicht unerhebliche Kosten auf Sie zu:
- Der Mitarbeiter muß regelmäßig geschult werden
- Der Mitarbeiter muß sich in die Materie einarbeiten
- Es müssen alle Prozesse im Unternehmen untersucht und dokumentiert werden.
Zu den direkten Kosten für Schulungen, Literatur etc. müssen die Arbeitszeit und die Folgen des Ausfalls des Mitarbeiters berücksichtigt werden. Neben dem erstmaligen Zeitaufwand bei der Analyse muß der Mitarbeiter für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit als DSB für mehrere Stunden von seinen sonstigen Aufgaben befreit werden.
Die Kosten beim Einsatz eines internen Mitarbeiters als DSB sind kaum zu kalkulieren. Zudem genießt der Mitarbeiter einen erweiterten Kündigungsschutz.
Vorteile bietet die Bestellung eines Dienstleisters als externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten:
- Kalkulierbare, geringere Kosten
- Synergieeffekte durch die Betreuung mehrerer Unternehmen
- Regelmäßige Fortbildung
- Schnelle Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
Wenn Sie Interesse an der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten haben, können Sie uns über unser Kontaktformular kontaktieren.
Natürlich können Sie uns auch telefonisch unter 040/65993420 erreichen.
